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   BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03   

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https://dejure.org/2004,18947
BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03 (https://dejure.org/2004,18947)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2004 - 3 B 127.03 (https://dejure.org/2004,18947)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2004 - 3 B 127.03 (https://dejure.org/2004,18947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen der fehlenden Bekanntgabe des Enteignungsbeschlusses an den im Westen lebenden Beschwerdeführer - Einwand des Vorliegens unlauterer Machenschaften bei der Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
    Dies wurde in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwG 104, 186 ) bereits verneint.
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02

    Pflicht zur Darlegung eines Grundes zwecks Zulassung einer Revision - Genaue

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
    Dabei bedeutet "darlegen" schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
    Die Rüge einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat - und die hier zudem nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise herausgearbeitet werden - genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
    Dabei bedeutet "darlegen" schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
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