Rechtsprechung
BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen der fehlenden Bekanntgabe des Enteignungsbeschlusses an den im Westen lebenden Beschwerdeführer - Einwand des Vorliegens unlauterer Machenschaften bei der Enteignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Halle, 22.09.2003 - 2 A 17/01
- BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
Dies wurde in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwG 104, 186 ) bereits verneint. - BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02
Pflicht zur Darlegung eines Grundes zwecks Zulassung einer Revision - Genaue …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
Dabei bedeutet "darlegen" schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -). - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
Die Rüge einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat - und die hier zudem nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise herausgearbeitet werden - genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03
Dabei bedeutet "darlegen" schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).